Acht Antworten zum indirekten Gegenvorschlag

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Acht Antworten zum indirekten Gegenvorschlag

Der indirekte Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative steht. Der bedingte Rückzug durch das Initiativkomitee steht in Aussicht. Was bedeutet das? Und was beinhaltet der Gegenvorschlag? Wir liefern die Antworten auf acht Fragen.

Das Parlament hat in der jetzigen Herbstsession den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative abgeschlossen. Die Differenzen zwischen Nationalrat und Ständerat sind bereinigt. Es fehlt einzig noch die Schlussabstimmung am 30. September.

Wie im Vorfeld kommuniziert, bevorzugen wir einen indirekten Gegenvorschlag aufgrund der Dringlichkeit der Klimakrise. Entsprechend hat das Initiativkomitee einen bedingten Rückzug in Aussicht gestellt, wenn die Beratungen im Parlament abgeschlossen sind. Die SVP hat bereits das Referendum dagegen angekündigt. Umso wichtiger ist es, bestimmte Fragen zum indirekten Gegenvorschlag zu beantworten.

1. Warum bevorzugt ihr einen Kompromiss (Gegenvorschlag) gegenüber einem Verfassungsartikel? Ein Verfassungsartikel ist doch viel mehr wert.

Ein Verfassungsartikel ist hierarchisch mehr wert als ein Gesetz, aber ein Verfassungsartikel braucht ein ausführendes Gesetz, um zu wirken. Würden wir die Gletscher-Initiative zur Abstimmung bringen und gewinnen, müsste nach Annahme der Initiative noch ein Gesetz ausgearbeitet werden, was bis zu fünf weitere Jahre dauern könnte. Der indirekte Gegenvorschlag hingegen kann bald nach der Abstimmung in Kraft treten. Weil die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt, kann ein Verfassungsartikel auch nicht eingeklagt werden, wenn er – wie etwa der Alpenschutzartikel – nicht erfüllt ist. Darum bietet der Verfassungsrang eigentlich nur einen Scheinvorteil.

2. Die SVP hat bereits das Referendum angekündigt. Macht euch das keine Angst? Zieht ihr die Gletscher-Initiative trotzdem zurück?

Die Ankündigung der SVP war absehbar. Wir sind bereit und sicher, diese historische Abstimmung für den Klimaschutz zu gewinnen. Bereits über 30’000 Fahnen hängen in der ganzen Schweiz. Alle Parteien ausser der SVP, Verbände von Umweltorganisationen bis economiesuisse, die Wissenschaft, zahlreiche Unternehmen und Persönlichkeiten unterstützen den Kompromissvorschlag. Die SVP steht mit ihrem absurden Referendum alleine da.

Ausserdem: Wir planen einen «bedingten» Rückzug. Damit ziehen wir die Gletscher-Initiative nur unter der Bedingung zurück, dass der indirekte Gegenvorschlag auch in Kraft tritt. Sollte also der indirekte Gegenvorschlag an der Urne abgelehnt werden, haben wir die Möglichkeit, die Gletscher-Initiative auch noch zur Abstimmung zu bringen.

3. Was ist im indirekten Gegenvorschlag enthalten?

Das neue Gesetz ist ein Rahmengesetz mit dem Namen «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz» (KlG). Es setzt in erster Linie Ziele, enthält aber auch ein paar Massnahmen. Dazu gehören unter anderem Netto-Null-Fahrpläne für Unternehmen, die Förderung neuartiger Technologien und Prozesse, die Risikoabsicherung und ein Impulsprogramm für Heizungsersatz und Energieeffizienz.

Für einen wirksamen Klimaschutz braucht es aber noch mehr Massnahmen, welche zum Beispiel im CO2-Gesetz und im Energiegesetz geregelt sind. Das KlG sieht denn auch vor, dass der Bundesrat periodisch Umsetzungsvorlagen ausarbeiten muss.

4. Genügt der indirekte Gegenvorschlag, um das Pariser Klimaabkommen zu erfüllen? Und wie viel Einfluss hat die Schweiz damit auf den weltweiten Klimawandel?

Nein, das vorliegende Gesetz ist zu wenig und kommt zu spät. Die Schweiz hat viel Zeit verloren (wie die meisten Länder der Welt), um die Klimakrise rechtzeitig in den Griff zu kriegen. Das können wir mit dem besten Gesetz nicht aufholen.

Aber das neue Gesetz schlägt die richtige Richtung ein. Vor allem die Netto-Null-Fahrpläne für Unternehmen haben das Potenzial, eine Eigendynamik auszulösen, mit der wir die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen schliesslich schneller erreichen könnten als vorgesehen.

Auch wenn der Einfluss der Schweiz begrenzt ist, darf dies keine Ausrede sein: Die Emissionen müssen weltweit auf Netto-Null, auch in den kleinen Ländern. Mit dem neuen Gesetz kann die Schweiz zudem über ihre Grenzen hinaus wirken: Die Unternehmen sind angehalten, Netto-Null-Fahrpläne über ihre gesamte Wertschöpfungskette zu erstellen; dabei werden sie vom Bund unterstützt. Und: Neuartige Technologien und Prozesse, die in der Schweiz mit dem Gesetz bis zur Marktreife gefördert werden, wirken ebenfalls in anderen Ländern.

5. Das Massnahmenpaket im indirekten Gegenvorschlag kostet 3,2 Milliarden Franken über 10 Jahre. Hat der Bund genügend Geld dafür?

Endlich werden Bundesgelder für den Klimaschutz eingesetzt. Bis anhin war dies nicht der Fall. Der Bundesrat bzw. das Parlament müssen diese Ausgaben nun entsprechend im Bundesbudget einplanen. Die Investitionen lohnen sich:

  • In den letzten Jahren zahlte die Schweiz durchschnittlich 8 Milliarden pro Jahr (2022 dürfte es wegen der hohen Weltmarktpreise wesentlich mehr sein) für fossile Energien ins Ausland. Das Heizungsersatz- und Energieeffizienz-Programm schafft dagegen Wertschöpfung in der Schweiz. 
  • Die Förderung neuartiger Technologien und Prozesse bringt die Wirtschaft in die richtige Richtung voran. 
  • 3,2 Milliarden für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen, verteilt über zehn Jahre, sind wenig. Vergleich: Das Parlament hat vor allem für die Armee zusätzliche Ausgaben von mehreren Milliarden pro Jahr beschlossen. Der jüngste Ausbauschritt der Autobahnen soll 4 Milliarden kosten – 4 Milliarden für mehr CO2-Emissionen. 
  • Das Parlament hat Steuerreformen beschlossen oder dürfte sie demnächst beschliessen, die zu Mindereinnahmen führen. Es ist nicht redlich, auf der einen Seite zu klagen, man habe zu wenig Geld – und auf der anderen Seite die Einnahmen zu senken.
6. Die 200 Millionen jährlich für den Ersatz von Heizungen und Gebäudesanierungen kommen doch nur Hauseigentümer:innen zu Gute. Ist das fair?

Von diesen Investitionen profitieren namentlich auch Mieter:innen: 

  • Eine erneuerbare Heizung hat viel tiefere Betriebskosten, was tiefere Nebenkosten bedeutet. 
  • Ein Teil der Sanierungskosten werden vom Bund übernommen, entsprechend können Hauseigentümer:innen diese auch nicht auf Mieter:innen überwälzen. Der Spielraum für allfällige Mietzinserhöhungen ist somit kleiner. Kommt es trotzdem zu Mietzinserhöhungen, werden diese durch tiefere Nebenkosten überkompensiert.: Unter dem Strich zahlen die Mieter:innen nach dem Heizungswechsel weniger fürs Wohnen.
7. Braucht es die Subventionen überhaupt noch? Die Kantone Zürich, Basel-Stadt und Glarus haben bereits ein Verbot für Fossilheizungen beschlossen, die Energiedirektorenkonferenz empfiehlt allen Kantonen ein solches Verbot ab 2030.

Die erwähnten Verbote sind sinnvoll und wichtig, aber es gibt sie heute erst in drei Kantonen und sie verbieten nur die Neuinstallation fossiler Heizungen. Noch immer sind aber knapp 60 Prozent aller Heizungen Öl-, Gasheizungen und 8 Prozent elektrische Widerstandsheizungen. (Zahlen aus 2021, Bundesamt für Statistik). Diese sollten möglichst schnell ersetzt werden und nicht erst, wenn das Ende ihrer Lebensdauer erreicht ist.

2019 wurden in der Schweiz erstmals mehr erneuerbare als fossile Heizungen installiert. Dieser Trend dürfte sich mit dem Ukrainekrieg 2022 verstärkt haben. Beim Heizungsersatz gab es 2021 erstmals mehr erneuerbare als fossile Heizsysteme. Auch wenn der Trend erfreulich ist, bedeutet das, dass immer noch fast jede zweite Öl- oder Gasheizung durch eine ebensolche ersetzt wird. Diese Heizungen werden 20 bis 25 Jahre in Betrieb sein und CO2 emittieren. Umso wichtiger sind die Investitionen, um den Umbau schnell voranzubringen.

Anteil verkaufte Heizsysteme in der Schweiz in Wohngebäuden (Neubauten und Ersatz)
Quelle: Energiedirektorenkonferenz
8. Warum enthält der indirekte Gegenvorschlag keine Massnahmen zur Energiegewinnung? Was ist mit der Photovoltaik oder der Windenergie?

Das neue Gesetz setzt vor allem Ziele, wie wir die Treibhausgas-Emissionen auf netto null senken, also wie wir die fossilen Energieträger loswerden. Es befasst sich nicht mit dem Zubau der erneuerbaren Alternativen – dazu gibt es das Energiegesetz. Darum sagt es auch nichts über Solar- oder Windenergie aus.

Der indirekte Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative beinhaltet aber auch eine Änderung des Energiegesetzes: das Impulsprogramm Heizungsersatz & Energieeffizienz.

Fehlt dir eine Frage bzw. eine Antwort? Zur Gletscher-Initiative steht dir auf dieser Webseite ein ausführliches Q&A mit Suchfunktionen zur Verfügung, welches laufend aktualisiert wird.