Petition

Verjasst Rösti unsere Klimaziele?

Fast ein halbes Jahr ist vergangen, seit Bundesrat Rösti uns vertröstet hat. Anfang Jahr haben wir nämlich erfahren, wie der Bundesrat das Klimaschutz-Gesetz umsetzen will. Ein wichtiger Gesetzesartikel hat damals schon in der Verordnung gefehlt: Artikel 10, der die Netto-Null-Ziele für Bund und Kantone festlegt und dem Bund eine Vorbildfunktion zuschreibt. Rösti erklärte, sein Departement benötige noch mehr Zeit, um die Details für diesen Artikel zu klären. 

Jetzt wissen wir: Rösti möchte erst «Mitte 2025» Massnahmen für die Klimaziele von Bund und Kantonen vorschlagen. Wie bitte? Rösti verjasst wertvolle Zeit und gefährdet damit die Erreichung der Klimaziele! Dagegen wehren wir uns. Bitte hilf mit, den Druck auf den Bundesrat zu erhöhen. Gemeinsam machen wir uns stark für eine Schweiz, die Verantwortung übernimmt und Klimaschutz ehrgeizig vorantreibt. Genau so, wie es die Stimmbevölkerung will.

Danke, dass auch du unsere Petition unterschreibst!

Die Petition

Sehr geehrter Herr Bundesrat Rösti

Die Unterzeichnenden fordern, dass die fehlenden Bestimmungen zu Artikel 10 des Klimaschutz-Gesetzes bis Ende Jahr in Kraft treten können – wie der Rest des Klimaschutz-Gesetzes. 

Die Zeit drängt: Am 1. Januar 2025 tritt das Klimaschutz-Gesetz in Kraft. Im Januar 2024 startete die Vernehmlassung zur Klimaschutz-Verordnung mit der Erklärung, die Umsetzungsbestimmungen zum zentralen Artikel 10 seien noch ausgenommen. Ihr Departement benötige noch mehr Zeit, um die Details für diesen Artikel zu klären. 

Artikel 10 enthält das Netto-Null-Ziel für Bund und Kantone und regelt die Vorbildfunktion des Bundes. Diese Funktion ist zentral, denn so kann die öffentliche Hand aufzeigen, wie gute Klima- und Massnahmenpläne mit Zwischenzielen aussehen. Von den vom Bund erarbeiteten Grundlagen profitieren namentlich Kantone und Gemeinden, aber auch Unternehmen. Sie sind darauf angewiesen, dass diese Bestimmungen bald verfügbar sind.

Sie stellten in Aussicht, die Vernehmlassung zu den Umsetzungsbestimmungen zu diesem so wichtigen Klimaschutz-Artikel 10 «so bald wie möglich» nachzuholen. Der Verein Klimaschutz Schweiz akzeptierte diese Entscheidung in der Erwartung, dass eine sorgfältige Abklärung wirksame Massnahmen mit sich zieht.

Am 10. Juni 2024 dann der Paukenschlag: Erst Mitte 2025 will der Bundesrat seinen Vorschlag präsentieren, wie er den Artikel 10 umzusetzen gedenkt. Diese Verzögerung können und dürfen wir nicht hinnehmen:

  • Der Inhalt des Gesetzes ist dem Bundesrat bereits seit September 2022 bekannt. 
  • Am 18. Juni 2023 hat die Stimmbevölkerung dieses Gesetz bestätigt.
  • Für das Inkrafttreten des Gesetzes hat sich der Bundesrat für einen sehr langen Zeitraum von 18 Monaten entschieden. 
  • Für die Umsetzungsbestimmung zum Vorbild-Artikel 10 will sich der Bundesrat jetzt noch viel mehr Zeit lassen, sodass ein Inkrafttreten erst auf 2026 absehbar wird. 

Dass der Bundesrat nach der Volksabstimmung zwei Jahre Zeit benötigt, um die Verordnung zu einem einzigen Artikel zu publizieren, klingt nach Arbeitsverweigerung. Es scheint, dass der Bundesrat die eigenen Klimaziele ganz unten auf der Pendenzenliste platziert hat. Damit verjasst der Bundesrat die eigenen Klimaziele. Denn bis 2040 sind es nur noch wenige Jahre. Spielen Sie Ihre Trümpfe aus! Sie haben es in der Hand. Jeder Monat zählt.

Wir bitten Sie im Namen der Schweiz: Handeln Sie jetzt. Übernehmen Sie Verantwortung. Setzen Sie den Volkswillen um. Die Schweiz zählt auf Sie. 

Mit freundlichen Grüssen

Die Unterzeichnenden

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