Klimaschutz-Gesetz: Unnötige Verzögerung der Umsetzung

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Klimaschutz-Gesetz: Unnötige Verzögerung der Umsetzung

Der Bundesrat nimmt den Volksentscheid vom 18. Juni nicht ernst. Mit 59% stimmte die Schweizer Stimmbevölkerung Ja zum Klimaschutz-Gesetz. Doch mit der Erarbeitung der Verordnung lässt sich der Bundesrat 18 Monate Zeit. Das Klimaschutz-Gesetz soll erst am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Gegen diese unnötige Verzögerung wehrt sich der Verein Klimaschutz Schweiz. In nur 5 Wochen unterzeichneten rund 15’000 Personen den Brief an den Bundesrat und fordern nun ein rasches Handeln, damit das Klimaschutz-Gesetz bereits im April 2024 in Kraft treten kann.

Mit dem JA zum Klimaschutz-Gesetz (Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit) hat sich die Schweiz am 18. Juni 2023 zu verbindlichen Klimaschutzzielen bekannt. Sie hat Fördermittel für den Ersatz klimaschädlicher Heizsysteme gesprochen und Unterstützungsmassnahmen für Schweizer Unternehmen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität bewilligt. Das Gesetz wurde deutlich vom Stimmvolk angenommen und doch zögert der Bundesrat mit der Umsetzung: Ganze 18 Monate sollen vergehen, bis das neue Gesetz in Kraft tritt. Der Bundesrat nimmt sich damit Zeit, die wir nicht haben. Und so auch das Parlament.

Ungenügendes CO2-Gesetz: Klimaziele könnten unerreichbar werden

Die Schweiz muss ihre Emissionen bis 2030 (gemessen am Stand von 1990) halbieren: So hat sie es international zugesichert und diesem Zweck soll die neue Revision des CO2-Gesetzes dienen. Die aktuelle Revision des CO2-Gesetzes setzt Klimaziele bis 2030, das Klimaschutz-Gesetz solche ab 2031. Das heisst, es hängt von den Klimazielen im CO2-Gesetz ab, ob die Ziele des Klimaschutz-Gesetzes so wie beabsichtigt überhaupt erreicht werden können. Der Ständerat hat es in der September-Session jedoch verpasst, weitsichtig zu handeln und einen Inland-Anteil am Reduktionsziel bis 2030 ins Gesetz zu schreiben. Das geplante CO2-Gesetz ist somit ungenügend und gefährdet die Klimaziele bis 2050 des Klimaschutz-Gesetzes. Der Nationalrat muss in der Dezember-Session den Volkswillen vom 18. Juni berücksichtigen und das vom Ständerat vorliegende CO2-Gesetz verschärfen.

Rasches Handeln ist erforderlich

Die Forderung an den Bundesrat wird breit mitgetragen. Marc Rüdisüli, Präsident der Jungen Mitte, pocht auf ein Vorwärtsmachen: «Jeder Tag zählt. Setzen wir um, was die Stimmbevölkerung beschlossen hat. Je früher konkrete Massnahmen für den Klimaschutz beschlossen werden, desto weniger Kompensationsmassnahmen müssen von künftigen Generationen ergriffen werden.» Neben ihm unterstützen auch Politikerinnen und Politiker aus GLP, SP und Grüne den Brief an den Bundesrat. Grüne-Nationalrätin Christine Badertscher weist auf den nötigen Schutz für die Landwirtschaft hin: «Im Klimaschutz-Gesetz sind dringend nötige Anpassungsmassnahmen zum Schutz vor den negativen Auswirkungen des Klimawandels vorgesehen. Darauf sind insbesondere die Bauern und Bäuerinnen angewiesen. Jetzt die Umsetzung des Klimaschutz-Gesetzes zu verzögern, macht keinen Sinn: Es ist schnelles Handeln gefragt!»

Für Auskunft stehen zur Verfügung:

  • Sophie Fürst (DE/FR), Co-Kampagnenleiterin Klimaschutz-Gesetz, 079 321 88 74, sophie.fuerst@klimaschutz-schweiz.ch
  • Michèle Andermatt (DE/FR), Politikverantwortliche Verein Klimaschutz Schweiz, 079 671 28 54, michele.andermatt@klimaschutz-schweiz.ch

Bilder stehen ab 12:30 Uhr unter diesem Link zur Verfügung: https://drive.google.com/drive/folders/1ihVHa8kKCnyt3iKFk9BxO7c6fa54spuL?usp=sharing