Klimaschutz-Gesetz: Systematische Verzögerung der Umsetzung

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Klimaschutz-Gesetz: Systematische Verzögerung der Umsetzung

Klimaschutz-Gesetz: Systematische Verzögerung der Umsetzung

Bern, 24. September 2024 – Mit 59.1% stimmte vor über einem Jahr die Schweizer Bevölkerung Ja zum
Klimaschutz-Gesetz. Der darin enthaltene Artikel 10 hält die Vorbildfunktion von Bund und Kantonen fest, inklusive Netto-Null für die zentrale Bundesverwaltung bis 2040. Gerade dort - bei den eigenen
Hausaufgaben - spielt der Bundesrat auf Zeit, die er nicht hat. Der Verein Klimaschutz Schweiz fordert mit über 10’000 Unterzeichnenden zum schnelleren Handeln auf und auch im Parlament sind mehrere
Interpellationen offen, die Antworten zu diesem Vorgehen fordern.

Das Parlament hat in nur einem Jahr einen mehrheitsfähigen Gegenvorschlag zur Gletscher-Initative erarbeitet und als Klimaschutz-Gesetz verabschiedet. Es ist unbegreiflich, dass Bundesrat Rösti eineinhalb Jahre nach der Abstimmung keine komplette Verordnung zu den eigenen Klimazielen zustandebringt. Die Verordnung zum Artikel 10 kommt zu spät, die Berücksichtigung der vor- und nachgelagerten Emissionen kommt viel zu spät. Diese Verzögerungstaktik ist angesichts der fortschreitenden Klimaerhitzung nicht hinnehmbar.

Systematische De-Priorisierung von Klimaschutz

Die Verzögerung des Bundesrates ist längst kein Einzelfall mehr. Bundesrat Rösti nahm sich nach der Abstimmung vom 18. Juni 2023 ganze 18 Monate Zeit für die Bestimmungen zur Umsetzung. Also fast zweieinhalb Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes im September 2022. Zum Vergleich: Als die Abstimmung über das CO2-Gesetz im 2021 anstand, waren bereits alle Verordnungen seitens des Bundesrats bereit. Dann folgte der nächste Schritt mit der Verzögerung zum Artikel 10. Eine Vernehmlassung zur zusätzlichen Verordnung Mitte 2025 bedeutet, dass dessen Umsetzung frühestens 2026 gestartet werden kann. In der zugehörigen Medienmitteilung wurde dann gleich auch noch verkündet, dass die im Gesetz festgehaltenen vor- und nachgelagerten Emissionen noch später angegangen werden, weil ein Bericht dazu erst Ende 2025 realisiert werden kann. Mit dem Gaillard-Bericht und der vorgeschlagenen Umlagerung der Mittel des Gebäudeprogramms für das Klimaschutz-Gesetz folgte dann der jüngste
Streich seitens des Bundesrats in Richtung weniger Klimaschutz.

Rasches Handeln ist erforderlich

Dieses Vorgehen ist höchst fragwürdig. Das Klimaschutz-Gesetz fand eine breite Zustimmung in der Bevölkerung und einen Konsens weit über Parteigrenzen hinaus. Dies wird schlicht ignoriert. Entsprechend wird die Forderung an den Bundesrat breit mitgetragen. Neben den über 10’000 Unterschriften sind Interpellationen unterzeichnet von Parlamentarier und Parlamentarierinnen der GLP, SP, Mitte und Grünen hängig, die vom Bundesrat Auskunft fordern.

Für Barbara Schaffner, Nationalrätin der GLP, braucht es eine Trendumkehr: «Der Bundesrat sollte die
Anstrengungen der Wirtschaft unterstützen – und nicht durch weitere Verzögerungen der eigenen Ziele
ausbremsen.». Auch Roger Nordmann aus der SP, der ebenfalls eine Interpellation eingereicht hat, findet klare Worte: «Der Bundesrat muss zeigen, dass er seine eigenen Ziele auch erreichen kann».

Für Auskunft stehen zur Verfügung:

Oliver Daepp (DE/FR), Geschäftsleiter Verein Klimaschutz Schweiz, 079 747 17 28,
oliver.daepp@klimaschutz-schweiz.ch

Michèle Andermatt (DE/FR), Politikverantwortliche Verein Klimaschutz Schweiz, 079 671 28 54,
michele.andermatt@klimaschutz-schweiz.ch

Petition: www.klimaziele-verjassen.ch / Interpellationen: 24.3902, 24.3918, 24.3976
Bilder stehen unter diesem Link zur Verfügung.